Haben Sie eine Heilmittelverordnung zur logopädischen Therapie erhalten oder liegt bei Ihnen ein logopädisches Störungsbild vor? So können wir helfen:

So beginnen Sie Ihre Therapie bei uns

  • Verordnung erhalten?

    Bei Bedarf erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung für eine logopädische Therapie. Entsprechende Ärzte finden Sie z.B. über die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Trier.

  • Termin vereinbaren

    Nutzen Sie gerne unsere Online-Anmeldung zur Therapie oder nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf!

  • Versicherung

    Sind Sie gesetzlich versichert, so übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Als privat Versicherter sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Krankenkasse informieren, welche Leistungen übernommen werden oder ggf. zugzahlungspflichtig sind.